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Tagblatt Online, 27. Januar 2010 16:32:00

Bundesrat: Abkommen mit USA vors Parlament?

Bundesrätin Widmer-Schlumpf beantwortet die Fragen der Medien Zoom

Bundesrätin Widmer-Schlumpf beantwortet die Fragen der Medien. (Bild: Bild: Keystone)

BERN. Der Bundesrat will das Abkommen mit den USA «gegebenenfalls» dem Parlament vorlegen. Vorerst will er jedoch Gespräche mit den USA führen. Von den USA fordert der Bundesrat die Offenlegung der Selbstanzeigen.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei davon auszugehen, dass in rund 4200 Fällen keine Amtshilfe möglich sei, teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Der Bundesrat müsse diesem Urteil Rechnung tragen.

Falls das Problem nicht durch Verhandlungen zu lösen sei, bestehe das Risiko, dass die USA das Zivilverfahren gegen die UBS wieder aufnehmen und ein US-Gericht die Bank zur Herausgabe der Daten verurteilen könnten, hält der Bundesrat fest.

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf verteidigte vor den Medien das Vorgehen des Bundesrates. Für den Bundesrat sei es nicht in Frage gekommen, die UBS das Problem selbst lösen zu lassen. Wer dies fordere, verkenne, dass es nicht allein um das Problem einer Bank gehe, sondern um einen Rechtskonflikt zwischen zwei Staaten, sagte Widmer-Schlumpf.

«Die früheren Verantwortlichen der UBS haben schwere Fehler gemacht», sagte Widmer-Schlumpf. Dies sei aber kein Grund dafür, die Bank nun sich selbst zu überlassen. Es gehe auch um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes.

Der Bundesrat bereite sich darauf vor, dass er den Vertrag mit den USA durch das Parlament genehmigen lassen müsse, sagte Widmer-Schlumpf weiter. Ob der Vertrag dem Referendum unterstellt werden solle, müsse das Parlament entscheiden. Rein rechtlich sei dies nach Auffassung des Bundesrates nicht nötig.

Das Parlament könne aber «aus politischen Gründen» anders entscheiden.

Damit würde das Abkommen in einem künftigen Beschwerdefall vom Bundesverwaltungsgericht nicht mehr als reine Verständigungsvereinbarung, sondern als Staatsvertrag wie ein Doppelbesteuerungsabkommen betrachtet.

Eine Anpassung des Abkommens würde dessen vorläufige Anwendung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ermöglichen.  Der Bundesrat stütze sich dabei auf seine Kompetenz, die dieses Vorgehen zur Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und im Falle besonderer Dringlichkeit ermögliche. (sda)







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